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Welche Unterlagen brauchen Sie für den Verkauf Ihrer Hausverwaltung?

Zuletzt aktualisiert: September 2026

Für den Verkauf einer Hausverwaltung brauchen Sie Unterlagen in zwei Stufen: 1. Zunächst ein anonymes Kurzprofil mit rund zehn Eckdaten für die Käufersuche. Sind konkrete Interessenten gefunden, dann benötigen Sie (nach Abschluss einer Vertraulichkeitserklärung) 2. einen Datenraum oder Zugang zu wichtigen Unterlagen für die Käuferprüfung (Due Diligence genannt). Wer beide Stufen gut vorbereitet, verkürzt den Verkauf um Monate und erzielt bessere Preise: Käufer zahlen für Transparenz.

  • Stufe 1: Eckdaten
  • Stufe 2: Prüfung

Stufe 1: Das anonyme Kurzprofil

Die erste Checkliste ist kurz – diese Angaben genügen, damit ernsthafte Interessenten einen ersten Überblick erhalten, ohne dass Ihr Name genannt wird.

  • Region (z. B. „Großraum Hamburg“)
  • Anzahl Einheiten, aufgeteilt nach WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung
  • Angabe zur durchschnittlichen Restlaufzeiten der laufenden Verträge
  • Rechtsform (GmbH, Einzelunternehmen …)
  • Anzahl Mitarbeiter
  • Grund des Verkaufs (z. B. Nachfolge aus Altersgründen)
  • Wiederkehrender Jahresumsatz (Verwalterhonorare)
  • Umsatz aus Nebentätigkeiten (wie Maklerprovisionen – getrennt ausgewiesen)
  • Bereinigtes EBITDA der letzten 3 Jahre (erläutern wir bei Bedarf)
  • Preisvorstellung (wir können Ihnen hierzu Feedback geben)

Vorbereitung starten – mit einem kostenfreien Beratungsgespräch

Wir bieten immer ein kostenfreies Beratungsgespräch an und beantworten Fragen. Schicken Sie uns eine erste Info zu Ihrer Hausverwaltung – Und Sie erfahren im Gespräch auch, welche der über 100 Kaufinteressenten aus unserer Datenbank zu Ihrer Hausverwaltung passen könnten!

Stufe 2: Datenraum / Zugang zu Unterlagen

Nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung: Sechs Bereiche, die jeder Käufer prüft.

Finanzen

Jahresabschlüsse & BWA der letzten 3 Jahre, Umsatz je Geschäftsbereich (Verwaltung (WEG und Mietverwaltung) getrennt von Nebenumsätzen wie Maklerprovisionen), Übersicht Forderungen/Verbindlichkeiten, Bank- und Leasingverträge.

Verwaltungsbestand

Objektliste mit Einheiten je Objekt, Honorar je Objekt/Einheit, Sondervergütungen, Kündigungen und Neuzugänge der letzten 3 Jahre. Der wiederkehrende Umsatz aus laufenden Verträgen ist das Herzstück der Bewertung. Wie daraus der Kaufpreis wird.

Verträge

Alle Verwalterverträge mit Laufzeit, Kündigungsfrist, Vergütung und Besonderheiten – insbesondere Sonderkündigungsrechte (Change-of-Control-Klauseln). Dazu Verträge mit externen Dienstleistern. Warum die Vertragsstruktur den Preis bestimmt.

Personal

Mitarbeiterliste mit Verträgen, Gehältern, Betriebszugehörigkeit und Schlüsselrollen – beim Betriebsübergang gehen Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB über. Das prüft jeder Käufer.

Gesellschaft und Recht

Je nach Rechtsform: Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, laufende oder drohende Rechtsstreitigkeiten. Die Rechtsform entscheidet zugleich über die steuerliche Behandlung des Verkaufs.

Büro und Technik

Mietvertrag der Geschäftsräume, Softwareverträge, Domains und Website, Büro-Ausstattung etc.

Vorbereitung starten – mit Blick auf echte Käufer

Wir unterstützen Sie im Hinblick auf die Nachfolgersuche. Schicken Sie uns erste Infos zu Ihrer Hausverwaltung – Und Sie erfahren, welche der über 100 Kaufinteressenten aus unserer Datenbank zu Ihrer Hausverwaltung passen und worauf diese Käufer besonders achten.

Das prüfen Käufer wirklich

Aus der Käuferperspektive entscheiden nicht nur die Zahlen.

Geprüft werden Vertragsbestand und Restlaufzeiten, das Potential in der Zukunft, die Organisation, Software und Datenqualität (gepflegte Beschluss-Sammlungen, aktuelle Datenbestände), ein Team, das den Übergang mitträgt, und nachvollziehbare Prozesse. Drei Selbst-Check-Fragen vor dem Start:

  1. Werden Sonderleistungen konsequent abgerechnet – oder stillschweigend mitgemacht?
  2. Wie profitabel ist der Bestand nach Personalkosten wirklich (inkl. kalkulatorischem Inhaberlohn)?
  3. Wann wurden die Honorare zuletzt angepasst?

Jedes „weiß ich nicht“ ist ein Punkt, der im Käufergespräch Geld kostet – und vorher behebbar ist.

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Datenschutz: Was Sie NICHT herausgeben

Eigentümer- und Mieterdaten gehören in der ersten Verkaufsphase nicht in fremde Hände.

Kundenlisten werden anonymisiert dargestellt; personenbezogene Daten werden erst im geregelten Due-Diligence-Prozess offengelegt – unter Vertraulichkeitsvereinbarung und DSGVO-konform. Ein seriöser Käufer erwartet das genau so.

Häufige Fragen zu den Unterlagen

Die meistgestellten Fragen zur Vorbereitung – kurz beantwortet.

Idealerweise 12–24 Monate vor dem geplanten Verkauf. In dieser Zeit lassen sich Honorare anpassen, Verträge verlängern und Unterlagen vervollständigen – jede dieser Maßnahmen zahlt direkt auf den Kaufpreis ein. Unvorbereitete Nachfolgen scheitern dagegen überdurchschnittlich oft.

Ein strukturierter (heute meist digitaler) Ordner, in dem der Käufer nach Vertraulichkeitserklärung alle prüfrelevanten Unterlagen einsehen kann. Gute Struktur = kürzere Due Diligence = schnellerer Abschluss.

Für die Käufersuche: nein, das Kurzprofil ist anonym. In der Due Diligence: erst nach Vertraulichkeitserklärung, anonymisiert wo möglich.

  • Wiederkehrender Umsatz – getrennt von Nebenumsätzen wie Maklerprovisionen
  • bereinigtes EBITDA mit kalkulatorischem Geschäftsführerlohn
  • das Honorar je verwalteter Einheit (WEG- vs Mietverwaltung)
  • und die ungefähre Kündigungsquote der letzten Jahre
Julius Diederichsen, Gruender von dejuna

Julius Diederichsen – Inhaber von dejuna. Er hat selbst 3 Firmen aufgebaut und unterstützt Inhaber von Unternehmen dabei, den richtigen Nachfolger / Käufer für das Unternehmen zu finden.

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